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   BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11   

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https://dejure.org/2011,3015
BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11 (https://dejure.org/2011,3015)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 10 AZR 60/11 (https://dejure.org/2011,3015)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 10 AZR 60/11 (https://dejure.org/2011,3015)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 BGB
    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf dauerhafte Zahlung von Treuegeld; Ablösung von einzelvertraglichen Ansprüchen [Treuegeld]; Regelungsinhalt der ablösenden Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Ablösung einer Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Übung - Anforderungen an eine ablösende Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rewis.io

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Ablösung von einzelvertraglichen Ansprüchen [Treuegeld]; Regelungsinhalt der ablösenden Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung einer einzelvertraglichen Sozialleistung (hier: Treuegeld) durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösung einer Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 349
  • BB 2012, 252
  • BB 2012, 456
  • DB 2012, 237
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Ihre Abänderung durch nachfolgende Betriebsvereinbarung ist möglich, wobei nicht das Ablösungsprinzip (Zeitkollisionsregel) , sondern ein modifiziertes Günstigkeitsprinzip gilt (st. Rspr. seit BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82  - zu C III 2 der Gründe, BAGE 53, 42 ; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 33, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9) .

    Der kollektive Günstigkeitsvergleich kann ferner entbehrlich sein, wenn der Arbeitgeber ein ihm zustehendes Gestaltungsrecht ausübt oder eine Vertragsanpassung wegen der Störung der Geschäftsgrundlage zu erfolgen hat (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Ihre Abänderung durch nachfolgende Betriebsvereinbarung ist möglich, wobei nicht das Ablösungsprinzip (Zeitkollisionsregel) , sondern ein modifiziertes Günstigkeitsprinzip gilt (st. Rspr. seit BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82  - zu C III 2 der Gründe, BAGE 53, 42 ; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 33, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    a) Ein vertraglicher Anspruch auf eine Sonderzahlung kann durch Kündigung oder einvernehmlich abgeändert oder beseitigt werden, er ist wie sonstige im Arbeitsvertrag geregelte Entgeltansprüche ohne entsprechende Abrede aber nicht "betriebsvereinbarungsoffen" (BAG 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 11, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 85 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 10) .
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Aus diesem Leistungsverhalten konnte der Kläger auf einen Bindungswillen der Beklagten schließen, dauerhaft bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Treuegeld zahlen zu wollen (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 37, BAGE 118, 360 [Treuegeld]; 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - Rn. 30 [Jubiläumsgeld]) .
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Entspricht der Leistungszweck einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung dem durch Gesamtzusage, betrieblicher Einheitsregelung oder betrieblicher Übung begründeten Anspruch, so kommt in diesem Leistungszweck der Wille zur Ablösung der bisherigen Leistung regelmäßig zum Ausdruck (vgl. zur Ablösung einer Betriebsvereinbarung ohne Kündigung: BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 77, 313; Fitting § 77 Rn. 143) .
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Dieser Anspruch ist nicht durch eine gegenläufige betriebliche Übung nach Einstellung der Zahlungen entfallen (vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 21 ff., AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 87 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Anderes kann gelten, wenn ein wirksamer Vorbehalt vereinbart ist, wonach eine spätere Betriebsvereinbarung einen vertraglichen Anspruch verdrängen kann (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 45/09 - Rn. 45; Fitting 25. Aufl. § 77 Rn. 198) .
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05

    Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Aus diesem Leistungsverhalten konnte der Kläger auf einen Bindungswillen der Beklagten schließen, dauerhaft bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Treuegeld zahlen zu wollen (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 37, BAGE 118, 360 [Treuegeld]; 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - Rn. 30 [Jubiläumsgeld]) .
  • BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 96/10

    Formulararbeitsvertrag - Unklarheitenregel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, weil durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit auch für die nachfolgenden Jahre geklärt werden kann (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 10 AZR 96/10 - Rn. 15) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10

    Treuegeld aufgrund betrieblicher Übung - keine Ablösung durch

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2010 - 5 Sa 1763/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende

    Eine solche Vereinbarung kann ausdrücklich oder bei entsprechenden Begleitumständen konkludent erfolgen und kommt namentlich bei betrieblichen Einheitsregelungen und Gesamtzusagen in Betracht (st. Rspr., vgl. BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 1 c der Gründe, BAGE 53, 42; 16. November 2011 - 10 AZR 60/11 - Rn. 15 f.; vgl. zur Frage der Betriebsvereinbarungsoffenheit bei der Gestaltung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einerseits zB BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 64 ff. mwN, BAGE 165, 132; andererseits BAG 11. April 2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 47 ff., BAGE 162, 293) .
  • LAG Hamm, 22.05.2013 - 4 Sa 1232/12

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen das EFZG

    Sie steht dann unter dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Vorbehalt der Ablösung durch eine spätere Betriebsvereinbarung (BAG, Urteil vom 16.11.2011 - 10 AZR 60/11 = NZA 2012, 349 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2012 - 3 Sa 82/12

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage - Vorbehalt einer Änderung durch

    Unabhängig davon, ob ein vertraglicher Anspruch auf Sozialleistungen auf einer betrieblichen Einheitsregelung, einer Gesamtzusage oder einer betrieblichen Übung beruht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten, dass solche Ansprüche Teil einer generellen Regelung sind und damit in einem kollektiven Bezug stehen, der den Arbeitnehmern bekannt ist ( BAG 16. November 2011 - 10 AZR 60/11 - Rn. 16, NZA 2012, 349 ).

    Entspricht der Leistungszweck einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung dem durch Gesamtzusage, betrieblicher Einheitsregelung oder betrieblicher Übung begründeten Anspruch, so kommt in diesem Leistungszweck der Wille zur Ablösung der bisherigen Leistung regelmäßig zum Ausdruck ( BAG 16. November 2011 - 10 AZR 60/11 - Rn. 18, NZA 2012, 349 ).

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